Häufige Fragen
Soweit vertraglich kein Ausschluss vereinbart ist, übernimmt die private Krankenkasse die Kosten für die kinderpsychiatrische Behandlung genauso wie für andere ärztliche Behandlungen. Für eine längere Psychotherapie muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Ob die Krankenkasse hier für die Kosten aufkommt, hängt davon ab, wie viele Stunden sie beispielsweise in einem Jahr übernimmt.
In der Regel ist es sinnvoll, wenn Ihr Kind beim ersten Termin dabei ist – so können wir uns gegenseitig kennenlernen und sehen, ob Ihr Kind sich in meiner Praxis wohlfühlt. Manchmal gibt es aber auch sehr schwierige Themen, die Sie möglicherweise nicht in der Gegenwart Ihres Kindes ansprechen möchten. In diesen Fällen kann es ratsam sein, wenn Sie als Eltern zunächst ohne Kind zum Termin kommen.
Wenn beide Eltern das Sorgerecht innehaben, muss der jeweils andere Elternteil damit einverstanden sein, dass Sie Ihr Kind in einer kinderpsychiatrischen Praxis vorstellen. Dies gilt gleichermaßen für Kassen- und Privatpraxen.
Überlicherweise dauert eine Abklärung der Diagnose zwischen 3 und 5 Stunden. Eine Psychotherapie kann je nach Störungsbild etwa 20-30 Wochen mit 1-2 Terminen pro Woche in Anspruch nehmen. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden. Wenn Sie für eine gutachterliche Stellungnahme oder eine medikamentöse Behandlung Ihres Kindes zu mir kommen, werden in der Regel 5-10 Termine benötigt.
Ihre Daten bzw. die Daten Ihres Kindes werden lediglich an die Privatärztliche Verrechnungsstelle zur Abrechnung weitergegeben. Abgesehen davon tausche ich ohne Ihr Einverständnis keine Informationen über Sie oder Ihr Kind beispielsweise mit Mitbehandlern aus. Auch Berichte oder Rezepte versende ich ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis nicht an Dritte.